Berufssprachkurse

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  • Was ist ein Berufssprachkurs?

    Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Durch das Gesetz werden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und Bemühungen bilden dabei die Integrationskurse.


    Der Integrationskurs richtet sich an nicht mehr schulpflichtige Migranten und Migrantinnen, die über keine oder nicht ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.


    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist zuständig für die Entwicklung von Grundstruktur und Lerninhalten der Integrationskurse sowie deren Durchführung. Die Integrationskurse werden in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch durchgeführt und gewährleistet ein ausreichendes Kursangebot. Der TUH-Bildungszentrum gGmbH ist ein anerkannter Träger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse.

  • Ziele des Berufssprachkurses

    • die Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse als Basis für die berufliche, soziale, kulturelle und gesellschaftliche Integration
    • die Förderung der Integration von Migranten und Migrantinnen im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit
  • Aufbau des Berufssprachkurses

    Der allgemeine Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtseinheiten.


    Den ersten Teil, bestehend aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden, bildet der Sprachkurs. Den zweiten Teil nennt man Orientierungskurs und er besteht aus 100 Unterrichtsstunden.

  • Der Sprachkurs

    Im Sprachkurs lernt man den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens und der Arbeitswelt. Dabei geht es um Themen wie Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung, Ausbildung, Arbeit und Schule. In diesem Modul lernen Sie den Schriftverkehr mit Behörden, Formulare ausfüllen, telefonieren oder sich um eine Stelle bewerben. Sie üben den richtigen Umgang mit bekannten und mit neuen Wörtern und werden sicher im Umgang mit der deutschen Sprache.

  • Kursarten

    • Allgemeiner Integrationskurs (700 UE)
    • Frauenkurs (1000 UE)
    • Elternkurs (1000 UE)
    • Jugendintegrationskurs (1000 UE)
    • Alphabetisierungskurs (1000 UE)
  • Mitzubringende Unterlagen

    Für Leistungsempfänger:

    • Personalausweis oder Reisepass (Aufenthaltstitel muss mindestens1 Jahr gültig sein),
    • Aktueller ALG-II-Bescheid (Bewilligungsbescheid)
    • Anmeldebescheinigung
    • Freizügigkeitsbescheinigung nur für EU-Bürger

    Andere Interessierte:

    • Personalausweis oder Reisepass (Aufenthaltstitel muss mindestens1 Jahr gültig sein)
    • Anmeldebescheinigung
    • Freizügigkeitsbescheinigung nur für EU-Bürger
    • Einkommensbescheid (Verdienst, geringfügiges Einkommen, ALG I oder Rente)
    • Mietvertrag (Warmmiete)
    • Kindergeldbescheinigung
  • Teilnehmer

    Ob ein Migrant am Integrationskurs teilnehmen darf oder er dazu verpflichtet werden kann, ist in den §§ 44 und 44a des AufenthG, § 11 Abs. 1 FreizügG EUund § 9 Abs. 1 BVFG geregelt. Dabei wird zwischen Ausländern, Bürgern der Europäischen Union, Spätaussiedlern und deutschen Staatsangehörigen unterschieden. Die Teilnehmer müssen sich in der Regel mit einem Beitrag von einem Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten für einen Integrationskurs beteiligen.

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